Rechtsformen für Gründer: Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH
Kurz: Die Rechtsform bestimmt Haftung, Gründungsaufwand und Steuern. Ein Kleingewerbe läuft fast immer als Einzelunternehmen: einfach, ohne Mindestkapital, aber mit persönlicher Haftung.
Genauer: Für Minderjährige ist das Einzelunternehmen der naheliegende Weg. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG brauchen Gesellschaftsvertrag, Notar, Handelsregistereintrag und Stammkapital, und die Geschäftsführung durch Minderjährige ist rechtlich schwierig.
Im Detail
- Einzelunternehmen: Gründung durch Gewerbeanmeldung, volle Haftung mit dem Privatvermögen (bei Minderjährigen eingeschränkt nach § 1629a BGB).
- GbR: Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, keine Eintragung nötig, Gesellschafter haften persönlich.
- UG (haftungsbeschränkt): Ab 1 Euro Stammkapital, Notar und Handelsregister, Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
- GmbH: 25.000 Euro Stammkapital (mindestens 12.500 Euro müssen bei Gründung eingezahlt sein), Notar, Handelsregister.
- Für Kleingewerbe: Eine Gesellschaft lohnt sich meist erst bei größeren Risiken oder mehreren Gründern.
Siehe auch: Kleingewerbe und Handelsregister (Kaufmann nach HGB), Haftungsbeschränkung Minderjähriger (§ 1629a BGB)