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Rechtsformen für Gründer: Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH

Kurz: Die Rechtsform bestimmt Haftung, Gründungsaufwand und Steuern. Ein Kleingewerbe läuft fast immer als Einzelunternehmen: einfach, ohne Mindestkapital, aber mit persönlicher Haftung.

Genauer: Für Minderjährige ist das Einzelunternehmen der naheliegende Weg. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG brauchen Gesellschaftsvertrag, Notar, Handelsregistereintrag und Stammkapital, und die Geschäftsführung durch Minderjährige ist rechtlich schwierig.

Im Detail

  • Einzelunternehmen: Gründung durch Gewerbeanmeldung, volle Haftung mit dem Privatvermögen (bei Minderjährigen eingeschränkt nach § 1629a BGB).
  • GbR: Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, keine Eintragung nötig, Gesellschafter haften persönlich.
  • UG (haftungsbeschränkt): Ab 1 Euro Stammkapital, Notar und Handelsregister, Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
  • GmbH: 25.000 Euro Stammkapital (mindestens 12.500 Euro müssen bei Gründung eingezahlt sein), Notar, Handelsregister.
  • Für Kleingewerbe: Eine Gesellschaft lohnt sich meist erst bei größeren Risiken oder mehreren Gründern.

Siehe auch: Kleingewerbe und Handelsregister (Kaufmann nach HGB), Haftungsbeschränkung Minderjähriger (§ 1629a BGB)