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Krankenversicherung bei jungen Gründern

Kurz: Wer als Schüler oder Azubi nebenbei ein kleines Gewerbe führt, bleibt meist über die Eltern familienversichert, solange die Einkünfte niedrig bleiben und es nebenberuflich ist.

Genauer: Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Kinder bis 18 ohne Einkommensgrenze, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit und bis 25 in Ausbildung. Entscheidend ist das Gesamteinkommen (Obergrenze rund ein Siebtel der Bezugsgröße, 2025: 535 Euro monatlich, bei Minijobs 556 Euro). Auszubildende mit Ausbildungsvergütung sind meist selbst pflichtversichert.

Im Detail

  • Nebenberuflich: Wer hauptberuflich Schüler oder Azubi ist, gilt als nebenberuflich selbstständig.
  • Azubi: Ausbildungsvergütung führt zur eigenen Pflichtversicherung, das Gewerbe ändert daran meist nichts.
  • Hauptberuflich selbstständig: Dann gilt die eigene Versicherungspflicht (freiwillig gesetzlich oder privat).
  • Meldepflicht: Krankenkasse über das Gewerbe informieren, wenn sie danach fragt.
  • Private Kassen: Bei privater Versicherung der Eltern gelten andere Regeln.
  • Beratung: Krankenkasse und Verbraucherzentrale beantworten Einzelfälle.

Siehe auch: Kindergeld und Einkünfte des Kindes, Nebenerwerb und Haupterwerb