Kennzeichnungspflichten im Online-Handel
Kurz: Wer Produkte verkauft, muss je nach Ware Hersteller, Warnhinweise, CE-Kennzeichnung, Textilkennzeichnung oder Verpackungslizenz beachten. Seit Ende 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR).
Genauer: Die GPSR verlangt unter anderem Angaben zum Hersteller und eine verantwortliche Person in der EU, Produktinformationen und Sicherheitshinweise. Auch Verkäufe über Plattformen sind erfasst. Für selbst hergestellte Waren ist man selbst Hersteller.
Im Detail
- Textilien: Faserzusammensetzung angeben.
- Elektrogeräte: ElektroG-Registrierung bei der Stiftung ear.
- Batterien: BattG-Registrierung.
- Verpackungen: Lizenzierung nach VerpackG, Eintrag bei LUCID.
- Lebensmittel: Hygiene, Allergene, Registrierung beim Veterinäramt.
- Spielzeug und Kosmetik: Besondere Anforderungen und Prüfungen.
- Tipp: Vor dem Verkaufsstart die Pflichten pro Produktgruppe recherchieren.
Siehe auch: Online-Shop als Kleingewerbe: Pflichten, Versicherungen für Kleingewerbe