Differenzbesteuerung: Gebrauchtwaren-Händler und Umsatzsteuer
Kurz: Händler, die gebrauchte Gegenstände von Privatpersonen kaufen und weiterverkaufen, können nach § 25a UStG nur die Handelsspanne versteuern statt den ganzen Verkaufspreis.
Genauer: Beim normalen Handel zahlt der Händler Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis und zieht Vorsteuer aus dem Einkauf ab. Beim Kauf von Privatpersonen gibt es keine Vorsteuer: Würde man den vollen Verkaufspreis versteuern, entstünde eine Doppelbelastung. Die Differenzbesteuerung löst das. Dies ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung; Regeln ändern sich, prüfe sie bei Finanzamt, IHK oder Beratung.
Im Detail
Das Prinzip
Besteuert wird nur die Marge (Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis), und die Umsatzsteuer ist darin enthalten (19 % der Marge, aus dem Bruttobetrag herausgerechnet: Marge × 19/119). Beispiel: Einkauf 100 €, Verkauf 160 €: Marge 60 €; Umsatzsteuer = 60 × 19/119 ≈ 9,58 €. Statt 25,55 € bei Regelbesteuerung (160 € brutto → 25,55 € USt).
Voraussetzungen
- Wiederverkäufer (gewerblich handelnd).
- Ware wurde im Gemeinschaftsgebiet erworben von: Privatpersonen, Kleinunternehmern, anderen Differenzbesteuerern oder wenn der Verkäufer keinen Vorsteuerabzug hatte.
- Beweislast: Aufzeichnungen je Gegenstand (Einkauf, Verkauf, Margen, Lieferant) und Rechnungen/Belege.
- Auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, sondern Hinweis „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG“ (Käufer kann keine Vorsteuer ziehen).
- Gegenstände: bewegliche körperliche Sachen, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (teils Sonderregeln).
Kleinunternehmer?
Wer Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, erhebt keine Umsatzsteuer und braucht die Differenzbesteuerung nicht. Sie wird relevant, wenn man die Kleinunternehmergrenze überschreitet oder freiwillig regelbesteuert (zum Beispiel bei viel Wiederverkauf). Auch Aufzeichnungspflichten (Einzeldokumentation) sind aufwendig: Für Massengeschäfte kann man eine Gesamt-Differenz pro Zeitraum nutzen (bei Waren mit niedrigem Einkaufspreis unter 500 € je Stück).
Praxis
Führe eine Tabelle: Artikelnummer, Beschreibung, Einkaufsdatum/-preis, Lieferant (Privatperson), Verkaufsdatum/-preis, Marge. Trenne Regel- und differenzbesteuerte Ware. Plane Preiskalkulation inkl. Marge, Gebühren (Plattform), Versand, Verpackung, Steuern. Steuerberatung lohnt hier besonders, weil Fehler teuer sind. Für Einsteiger mit kleinem Umfang ist die Kleinunternehmerregelung oft einfacher.
Siehe auch: Umsatzsteuer: Steuersätze und Grundbegriffe, Kleinunternehmerregelung, Privat oder gewerblich verkaufen, Preise kalkulieren