Verbraucherschutz bei Abofallen
Kurz: Abofallen sind Online-Angebote, bei denen versteckte Kosten oder Vertragsbindungen erst nach dem Klick sichtbar werden. Deutsches Recht schützt Verbraucherinnen und Verbraucher durch klare Informationspflichten.
Genauer: Seit der Button-Lösung müssen kostenpflichtige Bestellungen im Internet eindeutig als solche gekennzeichnet sein.
Im Detail
- Button-Lösung: Der Bestellbutton muss klar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich beschriftet sein.
- Fehlende Kennzeichnung: Ohne korrekte Beschriftung kommt oft gar kein wirksamer Vertrag zustande.
- Kostenlos-Masche: Vermeintlich kostenlose Tests, die automatisch in kostenpflichtige Abos übergehen, sind ein Klassiker.
- Reaktion bei Rechnungen: Nicht sofort zahlen, sondern die Rechtmäßigkeit der Forderung prüfen.
- Widerspruch einlegen: Schriftlich und mit Fristangabe widersprechen, am besten mit Nachweis des Versands.
- Verbraucherzentralen: Bieten Musterbriefe und Beratung für den Umgang mit Abofallen.
- Vorbeugen: AGB und Preisangaben vor jeder Online-Bestellung sorgfältig prüfen (widerrufsrecht-im-fernabsatz).