SEPA-Lastschrift zurückbuchen: Rechte und Fristen
Kurz: Bei einer SEPA-Lastschrift zieht ein Unternehmen Geld mit Ihrer Erlaubnis direkt von Ihrem Konto ein. Eine solche Abbuchung können Sie bei Ihrer Bank innerhalb bestimmter Fristen zurückgeben lassen.
Genauer: Bei einer erteilten Erlaubnis (Mandat) gilt bei der normalen SEPA-Basislastschrift eine Frist von acht Wochen, in der Sie ohne Angabe von Gründen widersprechen können. Gab es gar kein Mandat, ist die Frist deutlich länger. Die Rückbuchung beendet aber nicht automatisch eine berechtigte Forderung.
Im Detail
- Das Mandat: Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie einem Zahlungsempfänger, Beträge von Ihrem Konto einzuziehen, und weisen Ihre Bank an, diese Einzüge einzulösen.
- Erkennungsmerkmale: Auf dem Kontoauszug stehen bei jeder Lastschrift die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz, mit denen Sie die Abbuchung zuordnen können.
- Acht-Wochen-Frist: Bei einer autorisierten Basislastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungstag die Erstattung verlangen, ohne einen Grund nennen zu müssen.
- Abbuchung ohne Mandat: Wurde ohne gültiges Mandat abgebucht, können Sie die Erstattung in der Regel bis zu 13 Monate nach der Belastung verlangen; melden Sie solche Fälle trotzdem so schnell wie möglich.
- So geht es: Die Rückgabe läuft meist über das Online-Banking, die Banking-App oder direkt am Schalter Ihrer Bank.
- Forderung bleibt bestehen: Schulden Sie das Geld tatsächlich, etwa für einen laufenden Vertrag, bleibt die Zahlungspflicht trotz Rückbuchung bestehen, und es können Mahnungen und zusätzliche Kosten folgen.
- Firmenlastschrift: Bei der SEPA-Firmenlastschrift, die nur zwischen Unternehmen verwendet wird, gibt es kein solches Erstattungsrecht.
- Mandat widerrufen: Möchten Sie künftige Abbuchungen stoppen, widerrufen Sie das Mandat am besten schriftlich beim Zahlungsempfänger und kündigen gegebenenfalls den Vertrag.
- Vorsicht bei Unbekanntem: Unbekannte Abbuchungen können auf Betrug oder eine Abofalle hindeuten; prüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihre Bank oder die Verbraucherzentrale (iban-und-sepa, abo-falle-erkennen).