Privatinsolvenz: Ablauf und Voraussetzungen
Kurz: Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ermöglicht überschuldeten Privatpersonen in Deutschland nach einem geregelten Verfahren einen Neustart ohne Altschulden. Seit einer Gesetzesänderung dauert das Verfahren meist drei Jahre.
Genauer: Vor der eigentlichen Insolvenz steht ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern.
Im Detail
- Außergerichtlicher Einigungsversuch: Schuldnerberatungsstellen unterstützen bei Verhandlungen mit Gläubigern.
- Gerichtliches Verfahren: Scheitert die Einigung, folgt das eigentliche Insolvenzverfahren vor Gericht.
- Wohlverhaltensphase: Während der dreijährigen Phase muss der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder abgeführt werden.
- Restschuldbefreiung: Nach erfolgreichem Abschluss werden verbleibende Schulden erlassen.
- P-Konto: Schützt während des Verfahrens einen Grundbetrag des Einkommens (pfaendungsfreigrenze-und-lohnpfaendung).
- Auswirkungen: Ein Insolvenzeintrag bei Auskunfteien beeinträchtigt die Kreditwürdigkeit für einige Jahre.
- Beratung: Eine qualifizierte Schuldnerberatung ist für viele Schritte des Verfahrens vorgeschrieben oder zumindest sehr hilfreich.