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Privatinsolvenz: Ablauf und Voraussetzungen

Kurz: Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ermöglicht überschuldeten Privatpersonen in Deutschland nach einem geregelten Verfahren einen Neustart ohne Altschulden. Seit einer Gesetzesänderung dauert das Verfahren meist drei Jahre.

Genauer: Vor der eigentlichen Insolvenz steht ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern.

Im Detail

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch: Schuldnerberatungsstellen unterstützen bei Verhandlungen mit Gläubigern.
  • Gerichtliches Verfahren: Scheitert die Einigung, folgt das eigentliche Insolvenzverfahren vor Gericht.
  • Wohlverhaltensphase: Während der dreijährigen Phase muss der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder abgeführt werden.
  • Restschuldbefreiung: Nach erfolgreichem Abschluss werden verbleibende Schulden erlassen.
  • P-Konto: Schützt während des Verfahrens einen Grundbetrag des Einkommens (pfaendungsfreigrenze-und-lohnpfaendung).
  • Auswirkungen: Ein Insolvenzeintrag bei Auskunfteien beeinträchtigt die Kreditwürdigkeit für einige Jahre.
  • Beratung: Eine qualifizierte Schuldnerberatung ist für viele Schritte des Verfahrens vorgeschrieben oder zumindest sehr hilfreich.