Pfändungsfreigrenze und Lohnpfändung
Kurz: Bei einer Lohnpfändung dürfen Gläubiger nicht das gesamte Einkommen eines Schuldners einbehalten. Die Pfändungsfreigrenze schützt einen bestimmten Betrag, der zum Leben notwendig bleibt.
Genauer: Die Höhe der Pfändungsfreigrenze richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.
Im Detail
- Pfändungstabelle: Legt fest, wie viel vom Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags gepfändet werden darf.
- Unterhaltspflichten: Wer Kinder oder einen Ehepartner unterhält, hat einen höheren geschützten Betrag.
- Arbeitgeberpflicht: Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Teil des Gehalts direkt an den Gläubiger abführen.
- P-Konto: Ein Pfändungsschutzkonto schützt den Grundfreibetrag auch bei Kontopfändungen.
- Erhöhung des Freibetrags: Kann beim Vollstreckungsgericht beantragt werden, etwa bei besonderen Härtefällen.
- Mehrere Gläubiger: Bei mehreren Pfändungen gilt meist das Prinzip der zeitlichen Reihenfolge.
- Beratung: Schuldnerberatungsstellen helfen, die eigene Situation realistisch einzuschätzen (privatinsolvenz-ablauf-und-voraussetzungen).