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Pfändungsfreigrenze und Lohnpfändung

Kurz: Bei einer Lohnpfändung dürfen Gläubiger nicht das gesamte Einkommen eines Schuldners einbehalten. Die Pfändungsfreigrenze schützt einen bestimmten Betrag, der zum Leben notwendig bleibt.

Genauer: Die Höhe der Pfändungsfreigrenze richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Im Detail

  • Pfändungstabelle: Legt fest, wie viel vom Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags gepfändet werden darf.
  • Unterhaltspflichten: Wer Kinder oder einen Ehepartner unterhält, hat einen höheren geschützten Betrag.
  • Arbeitgeberpflicht: Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Teil des Gehalts direkt an den Gläubiger abführen.
  • P-Konto: Ein Pfändungsschutzkonto schützt den Grundfreibetrag auch bei Kontopfändungen.
  • Erhöhung des Freibetrags: Kann beim Vollstreckungsgericht beantragt werden, etwa bei besonderen Härtefällen.
  • Mehrere Gläubiger: Bei mehreren Pfändungen gilt meist das Prinzip der zeitlichen Reihenfolge.
  • Beratung: Schuldnerberatungsstellen helfen, die eigene Situation realistisch einzuschätzen (privatinsolvenz-ablauf-und-voraussetzungen).