Mietkaution
Kurz: Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter für mögliche Schäden oder offene Zahlungen gibt. Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen.
Genauer: Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank anlegen, mit dem üblichen Zins. Nach Auszug und angemessener Prüffrist (meist drei bis sechs Monate) muss er sie samt Zinsen zurückzahlen.
Im Detail
Keine Rechtsberatung.
- Formen: Sparbuch, Konto, Bürgschaft oder Kautionsversicherung.
- Prüffrist: Der Vermieter darf einen Teil zurückhalten, wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, aber nur in angemessener Höhe.
- Schäden: Normale Abnutzung (Gebrauchsspuren) darf nicht abgezogen werden.
- Übergabeprotokoll: Mit Fotos und Datum am Einzug und Auszug verhindert es Streit.
- Verjährung: Ansprüche des Vermieters wegen Schäden verjähren in sechs Monaten nach Rückgabe.
Siehe auch: Nebenkostenabrechnung prüfen