Forderungsabtretung und Zession
Kurz: Eine Zession (Forderungsabtretung) überträgt eine Forderung von einem Gläubiger auf eine andere Person, ohne dass der Schuldner zustimmen muss. Sie kommt häufig beim Verkauf von Rechnungen oder Krediten vor.
Genauer: Der ursprüngliche Gläubiger wird Zedent, der neue Gläubiger Zessionar genannt.
Im Detail
- Rechtsgrundlage: Im deutschen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
- Keine Zustimmung nötig: Der Schuldner muss der Abtretung grundsätzlich nicht zustimmen, sollte aber informiert werden.
- Abtretungsverbot: Verträge können eine Abtretung ausschließen oder an Bedingungen knüpfen.
- Praxisbeispiel Factoring: Unternehmen verkaufen offene Rechnungen an Factoring-Gesellschaften, um schneller an Liquidität zu kommen.
- Schutz des Schuldners: Zahlungen an den bisherigen Gläubiger vor Kenntnis der Abtretung bleiben in der Regel wirksam.
- Sicherungszession: Häufig genutzt, um Kredite durch bestehende Forderungen abzusichern.
- Inkasso: Auch beim Forderungsverkauf an Inkassounternehmen handelt es sich um eine Form der Zession (buergschaft-und-mithaftung-verstehen).