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Forderungsabtretung und Zession

Kurz: Eine Zession (Forderungsabtretung) überträgt eine Forderung von einem Gläubiger auf eine andere Person, ohne dass der Schuldner zustimmen muss. Sie kommt häufig beim Verkauf von Rechnungen oder Krediten vor.

Genauer: Der ursprüngliche Gläubiger wird Zedent, der neue Gläubiger Zessionar genannt.

Im Detail

  • Rechtsgrundlage: Im deutschen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
  • Keine Zustimmung nötig: Der Schuldner muss der Abtretung grundsätzlich nicht zustimmen, sollte aber informiert werden.
  • Abtretungsverbot: Verträge können eine Abtretung ausschließen oder an Bedingungen knüpfen.
  • Praxisbeispiel Factoring: Unternehmen verkaufen offene Rechnungen an Factoring-Gesellschaften, um schneller an Liquidität zu kommen.
  • Schutz des Schuldners: Zahlungen an den bisherigen Gläubiger vor Kenntnis der Abtretung bleiben in der Regel wirksam.
  • Sicherungszession: Häufig genutzt, um Kredite durch bestehende Forderungen abzusichern.
  • Inkasso: Auch beim Forderungsverkauf an Inkassounternehmen handelt es sich um eine Form der Zession (buergschaft-und-mithaftung-verstehen).