EMZETT.
Login

Bürgschaft und Mithaftung verstehen

Kurz: Eine Bürgschaft bedeutet, für die Schulden einer anderen Person einzustehen, falls diese nicht zahlen kann. Sie ist ein weitreichendes finanzielles Risiko, das oft unterschätzt wird.

Genauer: Bürgschaften werden häufig bei Mietverhältnissen, Krediten oder Geschäftsgründungen verlangt.

Im Detail

  • Ausfallbürgschaft: Der Bürge haftet erst, wenn alle Vollstreckungsmöglichkeiten gegen den Hauptschuldner ausgeschöpft sind.
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Gläubiger kann sich sofort an den Bürgen wenden, ohne den Hauptschuldner zuerst zu belangen.
  • Höchstbetragsbürgschaft: Begrenzt die Haftung auf einen festgelegten Betrag.
  • Schriftformerfordernis: Eine Bürgschaft muss grundsätzlich schriftlich erklärt werden, um wirksam zu sein.
  • Risiko realistisch einschätzen: Nur bürgen, wenn die volle Summe im Ernstfall tragbar wäre.
  • Mithaftung bei Verträgen: Wer gemeinsam einen Vertrag unterschreibt, haftet oft unabhängig von einer Bürgschaft gesamtschuldnerisch.
  • Alternativen: Eine Kaution oder eine selbstschuldnerische Bankgarantie können Alternativen zur persönlichen Bürgschaft sein (forderungsabtretung-und-zession).