KI und Datenschutz im Alltag: Welche Daten gehören nicht in den Chatbot?
Kurz: Eingaben in Chatbots können gespeichert, ausgewertet und zum Training genutzt werden; deshalb gehören Passwörter, sensible persönliche Daten, Kunden- und Firmengeheimnisse nicht hinein.
Genauer: Ein Chatbot ist kein Tagebuch. Eingaben werden von Anbietern verarbeitet, oft gespeichert (Verlauf, Sicherheitsprüfung, Qualitätsverbesserung) und je nach Einstellung zum Training genutzt. Auch wenn Anbieter Schutzmaßnahmen nennen: Was du nicht preisgeben willst, tippe nicht ein.
Im Detail
Nicht eingeben
- Passwörter, API-Schlüssel, Zugangsdaten, private Schlüssel.
- Ausweisnummern, Bankdaten, Gesundheitsdaten, vertrauliche Familien- und Beziehungsdaten, Daten anderer Personen ohne deren Einwilligung.
- Kundendaten, Personalinformationen, Geschäftsgeheimnisse, nicht veröffentlichten Quellcode, interne Dokumente, Verträge (Verstöße gegen Verschwiegenheit und DSGVO möglich).
- Prüfungs- und Klausuraufgaben unter Geheimhaltung.
- Fotos mit Gesichtern und Metadaten anderer.
So schützt du dich
- Einstellungen: Training mit eigenen Daten abschalten (Opt-out), Verlauf deaktivieren oder temporäre Chats nutzen, Konto löschen/Chats löschen.
- Anonymisieren/Pseudonymisieren: Namen, Orte, Nummern durch Platzhalter ersetzen („Kunde A“).
- Geschäftsversionen (Team/Enterprise, Vertrag mit Auftragsverarbeitung (AVV), EU-Datenverarbeitung) statt privater Konten bei beruflichen Daten.
- Lokale Modelle (Ollama) für sensible Inhalte.
- Browser-Erweiterungen/Apps und Integrationen prüfen (welche Daten sehen sie?).
- Firmenrichtlinie beachten: Viele Betriebe verbieten oder regeln KI-Nutzung.
Rechtlicher Rahmen
DSGVO: Die Eingabe personenbezogener Daten in einen Dienst ist eine Verarbeitung/Übermittlung; sie braucht eine Rechtsgrundlage und oft einen Vertrag. Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung) gelten auch gegenüber KI-Anbietern. Der EU AI Act verlangt unter anderem Transparenz (KI-Interaktion und KI-generierte Inhalte erkennbar machen) und regelt Hochrisiko-Anwendungen; Einzelheiten und Fristen entwickeln sich. Berufsgeheimnisse (Ärzte, Anwälte) und Vertraulichkeitsvereinbarungen gelten weiter. Dies ist keine Rechtsberatung.
Weitere Hinweise
- Antworten sind nicht privat geschützt: Geteilte Chats können öffentlich auffindbar werden.
- Prompt-Injection: Externe Inhalte (Webseiten, Dokumente) können Anweisungen enthalten, die die KI manipulieren; gib KI-Agenten nur nötige Rechte.
- Deepfakes/Stimmklone: Veröffentliche nicht unbedacht Stimme und Bilder.
- Kinder und Jugendliche: Aufklärung über Datenschutz, Altersgrenzen der Dienste (oft 13 oder 16 Jahre) und Einwilligung der Eltern. Faustregel: Würde ich das auf eine Postkarte schreiben? Wenn nicht, gehört es nicht in einen Cloud-Chatbot.
Siehe auch: KI-Assistenten sinnvoll und sicher nutzen, Prompt Injection, KI-Verordnung (AI Act), Lokale KI mit Ollama und LM Studio, Auftragsverarbeitung (AVV)