Kurz erklärt
Das Recht, von einem Unternehmen alle über einen selbst gespeicherten personenbezogenen Daten strukturiert ausgehändigt zu bekommen — Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) und Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Genauer
In der Praxis meist als “Daten exportieren”-Knopf im eigenen Account umgesetzt, der serverseitig alle mit dem eingeloggten User verknüpften Datensätze zusammenträgt und z. B. als JSON-Datei zum Download anbietet. Wichtig ist eine bewusste Abgrenzung, WAS in den Export gehört: rein technische/sicherheitsrelevante Felder (Passwort-Hash, Push-Subscription) und personenbezogene Daten DRITTER Personen (z. B. wer sonst noch an einem gemeinsamen Support-Ticket beteiligt war) gehören nicht hinein.