Testament schreiben und Erbfolge
Kurz: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, bei der Verwandte in einer festen Reihenfolge erben. Ein Testament erlaubt es, davon abzuweichen.
Genauer: Ehepartner und Kinder erben gesetzlich zusammen, der genaue Anteil hängt vom Güterstand ab.
Im Detail
- Gesetzliche Erbfolge: Ordnungen nach Verwandtschaftsgrad, erst Kinder, dann Eltern und Geschwister.
- Testament: Handschriftlich mit Datum und Unterschrift, oder notariell.
- Pflichtteil: Nahe Angehörige können trotz Ausschluss einen Mindestanteil fordern.
- Erbschein: Weist die Erben gegenüber Banken und Behörden aus.
- Erbschaftssteuer: Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad.
- Vorsorgevollmacht: Regelt Entscheidungen bei Geschäftsunfähigkeit, getrennt vom Testament.
- Hinweis: Bei größerem Vermögen oder Patchwork-Familien juristische Beratung sinnvoll (rechtsschutzversicherung-wann-sie-sich-lohnt).