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Testament schreiben und Erbfolge

Kurz: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, bei der Verwandte in einer festen Reihenfolge erben. Ein Testament erlaubt es, davon abzuweichen.

Genauer: Ehepartner und Kinder erben gesetzlich zusammen, der genaue Anteil hängt vom Güterstand ab.

Im Detail

  • Gesetzliche Erbfolge: Ordnungen nach Verwandtschaftsgrad, erst Kinder, dann Eltern und Geschwister.
  • Testament: Handschriftlich mit Datum und Unterschrift, oder notariell.
  • Pflichtteil: Nahe Angehörige können trotz Ausschluss einen Mindestanteil fordern.
  • Erbschein: Weist die Erben gegenüber Banken und Behörden aus.
  • Erbschaftssteuer: Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad.
  • Vorsorgevollmacht: Regelt Entscheidungen bei Geschäftsunfähigkeit, getrennt vom Testament.
  • Hinweis: Bei größerem Vermögen oder Patchwork-Familien juristische Beratung sinnvoll (rechtsschutzversicherung-wann-sie-sich-lohnt).