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Werkstudent: Rechte und Pflichten

Kurz: Werkstudierende sind Studierende, die neben dem Studium in einem Unternehmen arbeiten, meist mit reduzierten Sozialabgaben. Der Status bringt besondere Regeln bei Arbeitszeit und Versicherung mit sich.

Genauer: Die Werkstudierendenregelung gilt nur, solange das Studium im Vordergrund bleibt.

Im Detail

  • Arbeitszeit: In der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche, in den Semesterferien mehr möglich.
  • Sozialversicherung: Werkstudierende zahlen meist keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
  • Krankenversicherung: Bleibt in der Regel über die studentische Krankenversicherung abgedeckt.
  • Vertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag regelt Aufgaben, Vergütung und Kündigungsfristen.
  • Praxisbezug: Werkstudentenjobs bieten oft direkten Bezug zum Studienfach und wertvolle Berufserfahrung.
  • Grenzen überschreiten: Wird die Stundengrenze regelmäßig überschritten, kann der Status entfallen.
  • Nach dem Studium: Eine Festanstellung nach erfolgreicher Werkstudierendenzeit ist häufig (studienfinanzierung-ueberblick).