Werkstudent: Rechte und Pflichten
Kurz: Werkstudierende sind Studierende, die neben dem Studium in einem Unternehmen arbeiten, meist mit reduzierten Sozialabgaben. Der Status bringt besondere Regeln bei Arbeitszeit und Versicherung mit sich.
Genauer: Die Werkstudierendenregelung gilt nur, solange das Studium im Vordergrund bleibt.
Im Detail
- Arbeitszeit: In der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche, in den Semesterferien mehr möglich.
- Sozialversicherung: Werkstudierende zahlen meist keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
- Krankenversicherung: Bleibt in der Regel über die studentische Krankenversicherung abgedeckt.
- Vertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag regelt Aufgaben, Vergütung und Kündigungsfristen.
- Praxisbezug: Werkstudentenjobs bieten oft direkten Bezug zum Studienfach und wertvolle Berufserfahrung.
- Grenzen überschreiten: Wird die Stundengrenze regelmäßig überschritten, kann der Status entfallen.
- Nach dem Studium: Eine Festanstellung nach erfolgreicher Werkstudierendenzeit ist häufig (studienfinanzierung-ueberblick).