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Weiterbildung steuerlich absetzen

Kurz: Kosten für berufliche Weiterbildung lassen sich in Deutschland häufig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Das gilt besonders, wenn die Fortbildung dem aktuellen Beruf dient.

Genauer: Unterschieden wird zwischen Fortbildungskosten (steuerlich meist voll absetzbar) und Erstausbildungskosten (nur begrenzt absetzbar).

Im Detail

  • Werbungskosten: Für Arbeitnehmende absetzbar, etwa Kursgebühren, Fachliteratur und Fahrtkosten.
  • Betriebsausgaben: Für Selbstständige direkt gewinnmindernd absetzbar.
  • Erstausbildung vs. Fortbildung: Eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium wird steuerlich anders behandelt als eine Weiterbildung im bereits ausgeübten Beruf.
  • Belege sammeln: Rechnungen, Kursunterlagen und Fahrtnachweise für die Steuererklärung aufbewahren.
  • Arbeitgeberzuschüsse: Vom Arbeitgeber übernommene Kosten müssen nicht zusätzlich abgesetzt werden.
  • Bildungsurlaub: In vielen Bundesländern besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung.
  • Beratung: Bei komplexeren Fällen hilft ein Steuerberater, alle Möglichkeiten korrekt zu nutzen (erwachsenenbildung-und-lebenslanges-lernen).