Weiterbildung steuerlich absetzen
Kurz: Kosten für berufliche Weiterbildung lassen sich in Deutschland häufig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Das gilt besonders, wenn die Fortbildung dem aktuellen Beruf dient.
Genauer: Unterschieden wird zwischen Fortbildungskosten (steuerlich meist voll absetzbar) und Erstausbildungskosten (nur begrenzt absetzbar).
Im Detail
- Werbungskosten: Für Arbeitnehmende absetzbar, etwa Kursgebühren, Fachliteratur und Fahrtkosten.
- Betriebsausgaben: Für Selbstständige direkt gewinnmindernd absetzbar.
- Erstausbildung vs. Fortbildung: Eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium wird steuerlich anders behandelt als eine Weiterbildung im bereits ausgeübten Beruf.
- Belege sammeln: Rechnungen, Kursunterlagen und Fahrtnachweise für die Steuererklärung aufbewahren.
- Arbeitgeberzuschüsse: Vom Arbeitgeber übernommene Kosten müssen nicht zusätzlich abgesetzt werden.
- Bildungsurlaub: In vielen Bundesländern besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung.
- Beratung: Bei komplexeren Fällen hilft ein Steuerberater, alle Möglichkeiten korrekt zu nutzen (erwachsenenbildung-und-lebenslanges-lernen).