Vereine gründen und führen
Kurz: Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen mit einem gemeinsamen Zweck, etwa Sport, Kultur oder soziales Engagement. Die häufigste Form in Deutschland ist der eingetragene Verein (e.V.).
Genauer: Für die Eintragung braucht ein Verein mindestens sieben Gründungsmitglieder und eine Satzung.
Im Detail
- Satzung: Legt Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Regeln des Vereins fest.
- Organe: Mitgliederversammlung als höchstes Gremium, Vorstand für die laufende Führung.
- Eintragung: Beim Amtsgericht ins Vereinsregister, danach Zusatz „e.V.“ erlaubt.
- Gemeinnützigkeit: Kann beim Finanzamt beantragt werden, bringt Steuervorteile und erlaubt Spendenquittungen.
- Haftung: Der eingetragene Verein haftet mit seinem Vermögen, nicht die Mitglieder privat.
- Finanzierung: Mitgliedsbeiträge, Spenden und Fördermittel als häufige Einnahmequellen.
- Verantwortung: Der Vorstand muss ordentlich Buch führen und die Mitglieder informieren (Ehrenamt).