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Vereine gründen und führen

Kurz: Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen mit einem gemeinsamen Zweck, etwa Sport, Kultur oder soziales Engagement. Die häufigste Form in Deutschland ist der eingetragene Verein (e.V.).

Genauer: Für die Eintragung braucht ein Verein mindestens sieben Gründungsmitglieder und eine Satzung.

Im Detail

  • Satzung: Legt Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Regeln des Vereins fest.
  • Organe: Mitgliederversammlung als höchstes Gremium, Vorstand für die laufende Führung.
  • Eintragung: Beim Amtsgericht ins Vereinsregister, danach Zusatz „e.V.“ erlaubt.
  • Gemeinnützigkeit: Kann beim Finanzamt beantragt werden, bringt Steuervorteile und erlaubt Spendenquittungen.
  • Haftung: Der eingetragene Verein haftet mit seinem Vermögen, nicht die Mitglieder privat.
  • Finanzierung: Mitgliedsbeiträge, Spenden und Fördermittel als häufige Einnahmequellen.
  • Verantwortung: Der Vorstand muss ordentlich Buch führen und die Mitglieder informieren (Ehrenamt).