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Überstunden und das Arbeitszeitgesetz

Kurz: Das Arbeitszeitgesetz begrenzt in Deutschland die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Überstunden sind erlaubt, aber nicht unbegrenzt.

Genauer: Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten, kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Schnitt acht Stunden eingehalten werden.

Im Detail

  • Höchstarbeitszeit: Maximal zehn Stunden pro Werktag, im Durchschnitt über sechs Monate acht Stunden.
  • Ruhezeit: Mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.
  • Pausenregelung: Ab sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, ab neun Stunden 45 Minuten Pause.
  • Überstundenvergütung: Nicht automatisch gesetzlich vorgeschrieben, hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
  • Überstundenausgleich: Oft durch Freizeitausgleich statt Auszahlung geregelt.
  • Dokumentationspflicht: Arbeitgeber müssen die tatsächliche Arbeitszeit grundsätzlich erfassen.
  • Ausnahmen: Leitende Angestellte und bestimmte Branchen unterliegen teilweise abweichenden Regelungen (remote-work-und-homeoffice-regeln).