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Parteien und politische Willensbildung

Kurz: Parteien bündeln Interessen, stellen Kandidaten auf und bilden Regierungen. Nach Artikel 21 Grundgesetz wirken sie an der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Genauer: Sie müssen demokratisch organisiert sein und ihre Finanzen offenlegen.

Im Detail

  • Aufgaben: Programme entwickeln, Wahlkampf führen, Kandidaten auswählen, Regierung stellen oder kontrollieren.
  • Spektrum: Von links bis rechts mit unterschiedlichen Positionen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.
  • Mitgliedschaft: Jeder kann in eine Partei eintreten und mitentscheiden.
  • Parteienfinanzierung: Mitgliedsbeiträge, Spenden und staatliche Mittel; Transparenzregeln.
  • Parteiverbot: Nur durch das Bundesverfassungsgericht bei Verfassungsfeindlichkeit.
  • Weitere Akteure: Verbände, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen, Medien (buergerinitiativen-ehrenamt-und-engagement).
  • Koalition und Opposition: Zusammenarbeit und Kontrolle.
  • Kritik: Politikverdrossenheit, Lobbyeinfluss (wahlen-und-wahlsystem-in-deutschland).