Parteien und politische Willensbildung
Kurz: Parteien bündeln Interessen, stellen Kandidaten auf und bilden Regierungen. Nach Artikel 21 Grundgesetz wirken sie an der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Genauer: Sie müssen demokratisch organisiert sein und ihre Finanzen offenlegen.
Im Detail
- Aufgaben: Programme entwickeln, Wahlkampf führen, Kandidaten auswählen, Regierung stellen oder kontrollieren.
- Spektrum: Von links bis rechts mit unterschiedlichen Positionen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.
- Mitgliedschaft: Jeder kann in eine Partei eintreten und mitentscheiden.
- Parteienfinanzierung: Mitgliedsbeiträge, Spenden und staatliche Mittel; Transparenzregeln.
- Parteiverbot: Nur durch das Bundesverfassungsgericht bei Verfassungsfeindlichkeit.
- Weitere Akteure: Verbände, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen, Medien (buergerinitiativen-ehrenamt-und-engagement).
- Koalition und Opposition: Zusammenarbeit und Kontrolle.
- Kritik: Politikverdrossenheit, Lobbyeinfluss (wahlen-und-wahlsystem-in-deutschland).