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Gebärdensprache: Grundlagen

Kurz: Gebärdensprachen sind vollwertige, eigenständige Sprachen mit eigener Grammatik, nicht nur eine Übersetzung der gesprochenen Sprache in Handzeichen. Jedes Land hat meist seine eigene Gebärdensprache.

Genauer: Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist seit 2002 als eigenständige Sprache rechtlich anerkannt.

Im Detail

  • Eigene Grammatik: Gebärdensprachen haben eine Satzstellung und Grammatik, die sich von der gesprochenen Sprache des Landes unterscheidet.
  • Mimik und Körperhaltung: Gesichtsausdruck und Körperhaltung sind grammatische Bestandteile, keine bloße Begleitung.
  • Nationale Unterschiede: Deutsche, österreichische und Schweizer Gebärdensprache unterscheiden sich wie gesprochene Sprachen.
  • Fingeralphabet: Wird vor allem für Eigennamen und Fachbegriffe genutzt, ist aber nicht die Gebärdensprache selbst.
  • Dolmetschung: Gebärdensprachdolmetscher übersetzen simultan zwischen gesprochener und Gebärdensprache.
  • Lautsprachbegleitendes Gebärden (LBG): Eine Mischform, die sich von der eigenständigen Gebärdensprache unterscheidet.
  • Barrierefreiheit: Gebärdensprachdolmetschung bei Nachrichten und Veranstaltungen verbessert die Teilhabe gehörloser Menschen (sprachfamilien-der-welt).