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Pauschalreise: Recht und Reisemängel

Kurz: Wer eine Pauschalreise bucht (mindestens zwei Reiseleistungen wie Flug und Hotel aus einer Hand), hat starke Rechte: bei Mängeln kann er den Preis mindern und Abhilfe verlangen.

Genauer: Der Reiseveranstalter haftet für die gesamte Reise. Bei Insolvenz sichert der Reisesicherungsschein ab.

Im Detail

  • Mängel anzeigen: Sofort vor Ort beim Reiseleiter oder Veranstalter melden und eine Frist zur Abhilfe setzen.
  • Beweise: Fotos, Videos, Zeugen, schriftliche Meldung.
  • Minderung: Nachträglich Preisminderung, abhängig von Schwere und Dauer des Mangels.
  • Kündigung: Bei erheblichen Mängeln kann der Reisende den Vertrag kündigen.
  • Schadenersatz: Bei vertan gegangenem Urlaub kommt Entschädigung in Betracht.
  • Fristen: Ansprüche binnen zwei Jahren geltend machen; Mängelanzeige vor Ort ist Pflicht.
  • Preiserhöhung und Rücktritt: Veranstalter dürfen nur eingeschränkt erhöhen; Reisende können unter Bedingungen zurücktreten (reiseversicherungen-ueberblick).