Pauschalreise: Recht und Reisemängel
Kurz: Wer eine Pauschalreise bucht (mindestens zwei Reiseleistungen wie Flug und Hotel aus einer Hand), hat starke Rechte: bei Mängeln kann er den Preis mindern und Abhilfe verlangen.
Genauer: Der Reiseveranstalter haftet für die gesamte Reise. Bei Insolvenz sichert der Reisesicherungsschein ab.
Im Detail
- Mängel anzeigen: Sofort vor Ort beim Reiseleiter oder Veranstalter melden und eine Frist zur Abhilfe setzen.
- Beweise: Fotos, Videos, Zeugen, schriftliche Meldung.
- Minderung: Nachträglich Preisminderung, abhängig von Schwere und Dauer des Mangels.
- Kündigung: Bei erheblichen Mängeln kann der Reisende den Vertrag kündigen.
- Schadenersatz: Bei vertan gegangenem Urlaub kommt Entschädigung in Betracht.
- Fristen: Ansprüche binnen zwei Jahren geltend machen; Mängelanzeige vor Ort ist Pflicht.
- Preiserhöhung und Rücktritt: Veranstalter dürfen nur eingeschränkt erhöhen; Reisende können unter Bedingungen zurücktreten (reiseversicherungen-ueberblick).