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Wohngeld

Kurz: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Leistungen wie Bürgergeld beziehen. Er wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gezahlt.

Genauer: Die Höhe hängt von der Haushaltsgröße, dem Gesamteinkommen und der Höhe der Miete (oder Belastung) ab. Anspruch haben Mieter und Eigentümer.

Im Detail

  • Wer kann Wohngeld bekommen: Menschen mit niedrigem Einkommen, Rentner, Studierende in Ausnahmefällen, Familien und Alleinerziehende.
  • Nicht gleichzeitig: Wohngeld und Bürgergeld/Sozialhilfe schließen sich in der Regel aus, weil dort die Unterkunftskosten enthalten sind.
  • Antrag: Bei der zuständigen Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises, oft auch online.
  • Unterlagen: Mietvertrag, Einkommensnachweise, Meldebescheinigung.
  • Wohngeld-Rechner: Viele Länder bieten Online-Rechner zur Orientierung. Der Antrag wirkt ab dem Monat der Antragstellung, also rechtzeitig stellen.