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Rettungsgasse richtig bilden

Kurz: Stockt der Verkehr auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen, muss eine freie Gasse für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst gebildet werden. Sie liegt zwischen dem ganz linken Fahrstreifen und dem rechts daneben.

Genauer: In Deutschland schreibt § 11 der Straßenverkehrs-Ordnung die Rettungsgasse vor, sobald Fahrzeuge nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen. Die Hinweise hier dienen der allgemeinen Orientierung; Regeln und Bußgelder können sich ändern.

Im Detail

  • Die Faustregel: Wer auf dem linken Fahrstreifen fährt, weicht nach links aus. Alle anderen Fahrstreifen weichen nach rechts aus. Das gilt bei zwei, drei oder mehr Fahrstreifen gleichermaßen.
  • Rechtzeitig bilden: Die Gasse muss schon entstehen, wenn der Verkehr stockt, nicht erst, wenn Martinshorn und Blaulicht zu hören oder zu sehen sind. Später fehlt oft der Platz zum Rangieren.
  • Wo sie gilt: Die Pflicht besteht auf Autobahnen und auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung.
  • Abstand lassen: Auch im Stau genügend Abstand zum Vordermann halten, damit man noch zur Seite lenken kann.
  • Räder einschlagen: Das Fahrzeug möglichst schräg zur Seite stellen und nicht zurück in die Mitte rollen, auch wenn sich der Stau kurz bewegt.
  • Nicht hinterherfahren: Die Gasse ist nur für Einsatzfahrzeuge da. Wer sie nutzt, um schneller voranzukommen, handelt verboten und gefährdet andere.
  • Seitenstreifen: Der Standstreifen ist keine Ersatzspur. Ihn darf man nur befahren, wenn das ausdrücklich erlaubt ist oder um Platz zu machen, ohne andere zu gefährden.
  • Folgen bei Verstößen: Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie unerlaubt befährt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld, Punkten in Flensburg und unter Umständen einem Fahrverbot rechnen.
  • Zusammenhang: Die Rettungsgasse gehört zu den wichtigsten Autobahnregeln und hilft nach einem Unfall, schnell Hilfe zu bringen (autobahn-regeln-und-richtgeschwindigkeit, unfall-richtig-verhalten, bussgeld-und-punkte-in-flensburg).