Kreisverkehr richtig fahren
Kurz: Im ausgeschilderten Kreisverkehr hat Vorfahrt, wer schon im Kreis fährt. Beim Hineinfahren wird nicht geblinkt, beim Hinausfahren dagegen schon.
Genauer: In Deutschland regelt vor allem § 9a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den Kreisverkehr. Die folgenden Punkte geben eine allgemeine Orientierung; Regeln können sich ändern, maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der StVO und die Beschilderung vor Ort.
Im Detail
- Erkennen: Ein echter Kreisverkehr ist durch das runde blaue Schild mit drei Pfeilen gekennzeichnet, meist zusammen mit dem Schild „Vorfahrt gewähren”. Dann haben die Fahrzeuge im Kreis Vorrang.
- Ohne dieses Schild: Fehlt das Kreisverkehrsschild, handelt es sich rechtlich nicht um einen Kreisverkehr im Sinne der StVO. Dann gelten die normalen Vorfahrtsregeln, im Zweifel also rechts vor links.
- Einfahren: Langsam heranfahren, auf Fahrzeuge im Kreis sowie auf Rad- und Fußverkehr achten und erst einfahren, wenn eine ausreichende Lücke da ist. Beim Einfahren ist Blinken nicht erlaubt.
- Fahrtrichtung: Gefahren wird immer gegen den Uhrzeigersinn, also rechts um die Mittelinsel herum.
- Ausfahren: Vor der gewünschten Ausfahrt rechts blinken, damit andere wissen, dass man den Kreis verlässt. Dabei auf Fußgänger und Radfahrende achten, die die Ausfahrt queren.
- Halten und Parken: Auf der Kreisfahrbahn ist Halten verboten, Parken ebenso. Wer eine Ausfahrt verpasst, fährt einfach noch eine Runde.
- Mittelinsel: Die Mittelinsel darf grundsätzlich nicht überfahren werden. Eine Ausnahme gilt für große Fahrzeuge wie Lkw oder Busse, wenn sie wegen ihrer Größe nicht anders durchkommen und niemand gefährdet wird.
- Mehrspurige Kreisel: Bei mehreren Fahrstreifen im Kreis besonders auf Markierungen, Wegweiser und andere Fahrzeuge achten und Spurwechsel vorsichtig ausführen.
- Zusammenhang: Kreisverkehre sind ein Sonderfall der allgemeinen Vorfahrtsregeln und werden über Verkehrszeichen angeordnet (vorfahrtsregeln-und-rechts-vor-links, verkehrszeichen-und-ihre-bedeutung).