Parken: Regeln und Strafen
Kurz: Parken ist nur dort erlaubt, wo es Verkehrszeichen und Regeln gestatten. Falschparken kann Verwarnungsgeld, Abschleppen und Punkte nach sich ziehen, wenn andere behindert oder gefährdet werden.
Genauer: Halten (kurz anhalten) und Parken (länger stehen) sind verschieden geregelt.
Im Detail
- Halteverbot: Zeichen 283 (eingeschränkt) und 286 (absolut).
- Parkscheibe: In Zonen mit Parkscheibe Ankunftszeit einstellen.
- Parkscheinautomat: Gebühr bezahlen, Ticket gut sichtbar hinter die Scheibe.
- Gehwege: Nur mit Erlaubnis; Fußgänger und Rollstuhlfahrer dürfen nicht behindert werden.
- Abstand: An Kreuzungen und Einmündungen 5 Meter frei halten.
- Behindertenparkplatz: Nur mit Ausweis.
- Kosten: Verwarnungsgelder ab 10 Euro, Abschleppen und Gebühren oft teuer.
- E-Auto-Ladeplätze: Nur zum Laden nutzen (verkehrszeichen-und-ihre-bedeutung, bussgeld-und-punkte-in-flensburg).