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Parken: Regeln und Strafen

Kurz: Parken ist nur dort erlaubt, wo es Verkehrszeichen und Regeln gestatten. Falschparken kann Verwarnungsgeld, Abschleppen und Punkte nach sich ziehen, wenn andere behindert oder gefährdet werden.

Genauer: Halten (kurz anhalten) und Parken (länger stehen) sind verschieden geregelt.

Im Detail

  • Halteverbot: Zeichen 283 (eingeschränkt) und 286 (absolut).
  • Parkscheibe: In Zonen mit Parkscheibe Ankunftszeit einstellen.
  • Parkscheinautomat: Gebühr bezahlen, Ticket gut sichtbar hinter die Scheibe.
  • Gehwege: Nur mit Erlaubnis; Fußgänger und Rollstuhlfahrer dürfen nicht behindert werden.
  • Abstand: An Kreuzungen und Einmündungen 5 Meter frei halten.
  • Behindertenparkplatz: Nur mit Ausweis.
  • Kosten: Verwarnungsgelder ab 10 Euro, Abschleppen und Gebühren oft teuer.
  • E-Auto-Ladeplätze: Nur zum Laden nutzen (verkehrszeichen-und-ihre-bedeutung, bussgeld-und-punkte-in-flensburg).