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Führerschein-Probezeit

Kurz: Wer den Führerschein neu erhält, hat zwei Jahre Probezeit. In dieser Zeit gelten ein absolutes Alkoholverbot und eine schärfere Reaktion auf Verstöße.

Genauer: Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und kann bei Auffälligkeiten auf vier Jahre verlängert werden.

Im Detail

  • Alkohol: In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille. Verstöße kosten Bußgeld, Punkte und ein Aufbauseminar.
  • Schwere und weniger schwere Verstöße: Schwere Verstöße (A-Verstoß) wie Rotlicht oder erhebliche Geschwindigkeit führen zu Aufbauseminar und Verlängerung. Weniger schwere (B-Verstoß) werden gezählt.
  • Zweiter schwerer Verstoß: Schriftliche Verwarnung. Ein dritter kann zum Entzug führen.
  • Anwärter für BF17: Begleitetes Fahren zählt zur Probezeit.
  • Handy am Steuer: Auch in der Probezeit teuer und punktebehaftet.