Führerschein-Probezeit
Kurz: Wer den Führerschein neu erhält, hat zwei Jahre Probezeit. In dieser Zeit gelten ein absolutes Alkoholverbot und eine schärfere Reaktion auf Verstöße.
Genauer: Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und kann bei Auffälligkeiten auf vier Jahre verlängert werden.
Im Detail
- Alkohol: In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille. Verstöße kosten Bußgeld, Punkte und ein Aufbauseminar.
- Schwere und weniger schwere Verstöße: Schwere Verstöße (A-Verstoß) wie Rotlicht oder erhebliche Geschwindigkeit führen zu Aufbauseminar und Verlängerung. Weniger schwere (B-Verstoß) werden gezählt.
- Zweiter schwerer Verstoß: Schriftliche Verwarnung. Ein dritter kann zum Entzug führen.
- Anwärter für BF17: Begleitetes Fahren zählt zur Probezeit.
- Handy am Steuer: Auch in der Probezeit teuer und punktebehaftet.