Grundbuch: Grundlagen
Kurz: Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das die Eigentumsverhältnisse und Belastungen an Grundstücken und Immobilien dokumentiert. Ein Eintrag im Grundbuch gilt grundsätzlich als rechtlich verbindlicher Nachweis des Eigentums.
Genauer: In Deutschland wird das Grundbuch von den Grundbuchämtern der Amtsgerichte geführt und ist öffentlich einsehbar für Personen mit berechtigtem Interesse.
Im Detail
- Bestandsverzeichnis: Dieser Teil des Grundbuchs enthält grundlegende Angaben zum Grundstück, etwa Lage, Größe und Nutzungsart.
- Abteilung I – Eigentumsverhältnisse: Hier werden die aktuellen und früheren Eigentümer des Grundstücks eingetragen.
- Abteilung II – Lasten und Beschränkungen: Wegerechte, Nutzungsrechte und andere Belastungen außer Grundpfandrechten werden in dieser Abteilung vermerkt.
- Abteilung III – Grundpfandrechte: Hypotheken und Grundschulden, die typischerweise zur Besicherung von Immobilienkrediten dienen, stehen in dieser Abteilung.
- Gutglaubensschutz: Wer sich auf einen fehlerhaften Grundbucheintrag verlässt, ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich geschützt, selbst wenn der Eintrag falsch ist.
- Notarielle Beurkundung: Grundstücksgeschäfte wie Kauf oder Belastung müssen notariell beurkundet werden, bevor sie ins Grundbuch eingetragen werden können.
- Grundbuchauszug beantragen: Käufer, Eigentümer und andere Berechtigte können beim zuständigen Grundbuchamt einen aktuellen Auszug anfordern, um sich über die Rechtslage zu informieren (erbschein-wann-wird-er-benoetigt, mietrecht-grundlagen-fuer-mieter).