Volljährigkeit und was sich dann ändert
Kurz: Mit 18 Jahren endet die elterliche Sorge. Man ist voll geschäftsfähig, braucht keine Genehmigung mehr und kann Konten, Zahlungsanbieter und Verträge selbst abschließen.
Genauer: Für ein Kleingewerbe heißt das: Die Ermächtigung und die Genehmigung sind dann nicht mehr nötig. Das Gewerbe läuft weiter, ohne dass die Eltern oder das Gericht beteiligt sind. Gleichzeitig endet auch der besondere Schutz, die Haftung wird nach § 1629a BGB beschränkt, nur soweit es Altschulden betrifft.
Im Detail
- Verträge: Neue Verträge gelten sofort in vollem Umfang. Alte Verträge muss man prüfen und ggf. aktiv bestätigen oder kündigen.
- Zahlungsanbieter: Jetzt kann man Stripe, PayPal und Geschäftskonten selbst eröffnen.
- Steuern und Versicherung: Die Familienversicherung endet unter Umständen, Krankenkasse und Kindergeld neu prüfen.
- Aktuelle Frist: Direkt vor dem 18. Geburtstag lohnt sich ein Check aller Verträge, damit keine Altlasten fortlaufen.
- Haftungsbeschränkung: Wer sich auf § 1629a BGB berufen will, sollte das zeitnah nach der Volljährigkeit tun.
Siehe auch: Haftungsbeschränkung Minderjähriger (§ 1629a BGB), Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen