Geschäftskonto und Girokonto für Minderjährige
Kurz: Minderjährige können ein Jugendkonto mit Zustimmung der Eltern führen. Ein eigenes Geschäftskonto ist für Kleingewerbe nicht Pflicht, aber ein getrenntes Konto macht die Buchführung leichter.
Genauer: Banken verlangen für Minderjährige meist die Unterschrift der Eltern. Ein klassisches Geschäftskonto kann eine Bank ablehnen, weil Minderjährige beschränkt geschäftsfähig sind. Alternativ führt man ein zweites Jugendkonto nur für die Einnahmen und Ausgaben des Gewerbes.
Im Detail
- Trennung: Betriebliche und private Zahlungen auf getrennte Konten, das spart Arbeit beim Finanzamt.
- Überziehung: Bei Minderjährigen in der Regel ausgeschlossen.
- Zahlungsdienste: PayPal und Stripe setzen häufig Volljährigkeit voraus; Eltern können das Konto auf ihren Namen führen, was aber steuerlich und rechtlich sauber geregelt sein muss.
- Nachweis: Gewerbeanmeldung und Genehmigung vorlegen, falls die Bank danach fragt.
- Kosten: Jugendkonten sind oft kostenlos.
Siehe auch: Steuerrücklage und Privatentnahmen, Einwilligung der Eltern (§ 107 BGB)