EMZETT.
Login

Girokonto wechseln: der Kontowechselservice der Banken

Kurz: Wer das Girokonto wechselt, kann die neue Bank bitten, Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungseingänge zu übernehmen; das ist gesetzlich geregelt und kostet dich dafür nichts extra.

Genauer: In Deutschland haben Verbraucher nach dem Zahlungskontengesetz Anspruch auf einen Kontowechselservice. Die neue Bank organisiert den Wechsel, du musst nicht jedem Absender selbst die neue IBAN schicken.

Im Detail

Ablauf

  1. Neues Konto eröffnen und beim Antrag den Kontowechselservice wählen.
  2. Du erteilst der neuen Bank eine Vollmacht; sie fordert von der alten Bank die Liste der Daueraufträge und Lastschriften an.
  3. Die neue Bank richtet Daueraufträge ein und informiert Zahlungspartner (Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen) über die neue IBAN.
  4. Das alte Konto wird zum vereinbarten Datum geschlossen, Restguthaben wird übertragen.

Tipps

  • Alte und neue Konten eine Weile parallel laufen lassen, bis alle Zahlungen sicher umgestellt sind.
  • Eigene Eingänge prüfen: Gehalt, Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Rückerstattungen.
  • Dispo, Kreditkarte und Online-Konten (zum Beispiel PayPal) mit der neuen IBAN aktualisieren; sie gehören oft nicht zum Service.
  • Kündigungsfristen und Gebühren der alten Bank prüfen; Kontoführungsgebühren für Girokonten müssen angemessen sein.
  • Basiskonto: Jeder Verbraucher in der EU hat Anspruch auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen, auch bei schlechter Schufa.

Worauf bei der Wahl achten?

Kosten (Kontoführung, Karte, Abhebungen am Automaten), Filialnetz oder Automaten, App-Qualität, Dispozins, Sicherheit der Einlagensicherung (in der EU bis 100 000 € je Kunde und Bank). Für Schüler und Azubis gibt es oft kostenlose Konten. Minderjährige brauchen für ein Konto die Zustimmung der Eltern.

Siehe auch: Girokonto für Minderjährige, IBAN und SEPA, Dispokredit