EMZETT.
Login

TDDDG

Kurz: Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) regelt Datenschutz bei Telekommunikation und digitalen Diensten in Deutschland.

Genauer: Es hieß bis Mai 2024 TTDSG. Wichtigste Regel für Webseiten ist § 25: Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Endgerät (Cookies, Local Storage) braucht Einwilligung, es sei denn, es ist technisch erforderlich.

Im Detail

Siehe ausführlich Cookie-Einwilligung (TDDDG). Verwandt: DSGVO, ePrivacy-Richtlinie, Tracking.

Siehe auch: Cookie-Einwilligung (TDDDG), ePrivacy-Richtlinie, DSGVO