TDDDG
Kurz: Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) regelt Datenschutz bei Telekommunikation und digitalen Diensten in Deutschland.
Genauer: Es hieß bis Mai 2024 TTDSG. Wichtigste Regel für Webseiten ist § 25: Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Endgerät (Cookies, Local Storage) braucht Einwilligung, es sei denn, es ist technisch erforderlich.
Im Detail
Siehe ausführlich Cookie-Einwilligung (TDDDG). Verwandt: DSGVO, ePrivacy-Richtlinie, Tracking.
Siehe auch: Cookie-Einwilligung (TDDDG), ePrivacy-Richtlinie, DSGVO