Datenschutzerklärung: Pflichtinhalte
Kurz: Eine Datenschutzerklärung informiert Besucher verständlich darüber, welche Daten eine Website verarbeitet. Die Pflichtinhalte ergeben sich aus Art. 13 DSGVO.
Keine Rechtsberatung. Eine Datenschutzerklärung sollte zum tatsächlichen Betrieb passen und im Zweifel rechtlich geprüft werden.
Genauer: Sie muss leicht zugänglich sein (Link im Footer jeder Seite) und in klarer Sprache stehen. Sie beschreibt, was tatsächlich passiert, nicht, was theoretisch möglich wäre.
Im Detail
Was typischerweise drinstehen muss
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (und Datenschutzbeauftragten, falls vorhanden)
- Zwecke und Rechtsgrundlagen jeder Verarbeitung
- Berechtigte Interessen, wenn darauf gestützt
- Empfänger oder Kategorien (Hoster, Zahlungsanbieter, E-Mail-Dienst)
- Übermittlung in Drittländer und Garantien
- Speicherdauer oder Kriterien
- Rechte der Betroffenen, Widerrufsrecht, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
- Ob die Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist
- Automatisierte Entscheidungen, falls vorhanden
Typische Bausteine einer Website
Server-Logfiles, Cookies und Speicher im Browser (Cookie-Einwilligung (TDDDG)), Kontaktformular, Registrierung, Newsletter, Zahlungsabwicklung, eingebettete Inhalte, Werkzeuge mit lokaler Speicherung.
Pflege
Bei jeder neuen Funktion prüfen, ob die Erklärung angepasst werden muss. Datum der letzten Änderung angeben.
Siehe auch: DSGVO: Grundsätze und Rechtsgrundlagen, Impressum