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Datenschutz-Folgenabschätzung

Kurz: Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) prüft vorab, welche Risiken eine geplante Verarbeitung für die Rechte der Betroffenen hat, wenn das Risiko voraussichtlich hoch ist.

Genauer: Sie ist Pflicht bei systematischer Überwachung, umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder neuer Technologien mit hohem Risiko. Sie beschreibt die Verarbeitung, bewertet Notwendigkeit und Risiken und legt Schutzmaßnahmen fest.

Im Detail

  • Wann: Aufsichtsbehörden veröffentlichen Listen (Muss-Listen) von Verarbeitungen, für die eine DSFA nötig ist.
  • Inhalt: Beschreibung, Zweck, Notwendigkeit, Risiken, Maßnahmen.
  • Ergebnis: Bleibt ein hohes Restrisiko, muss die Aufsichtsbehörde vorab konsultiert werden.
  • Praxis: Für ein kleines Projekt mit wenigen, unkritischen Daten meist nicht nötig, aber eine kurze Risikoabwägung hilft.

Siehe auch: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design)