Computerstrafrecht
Kurz: Das Computerstrafrecht umfasst Paragrafen des Strafgesetzbuchs gegen Hacking, Datendiebstahl und Computerbetrug.
Genauer: Wichtige Normen im deutschen StGB:
Im Detail
- § 202a Ausspähen von Daten: unbefugter Zugang zu besonders gesicherten Daten.
- § 202b Abfangen von Daten, § 202c Vorbereiten („Hackerparagraf“: Herstellen oder Beschaffen von Hacker-Tools mit Absicht).
- § 263a Computerbetrug.
- § 303a Datenveränderung, § 303b Computersabotage (siehe Datenmanipulation, DDoS).
- § 126a gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten (Doxxing).
Ethisches Hacking braucht eine Erlaubnis (Pentesting).
Siehe auch: Pentesting, Doxxing, DDoS, Datenmanipulation