EMZETT.
Login

Computerstrafrecht

Kurz: Das Computerstrafrecht umfasst Paragrafen des Strafgesetzbuchs gegen Hacking, Datendiebstahl und Computerbetrug.

Genauer: Wichtige Normen im deutschen StGB:

Im Detail

  • § 202a Ausspähen von Daten: unbefugter Zugang zu besonders gesicherten Daten.
  • § 202b Abfangen von Daten, § 202c Vorbereiten („Hackerparagraf“: Herstellen oder Beschaffen von Hacker-Tools mit Absicht).
  • § 263a Computerbetrug.
  • § 303a Datenveränderung, § 303b Computersabotage (siehe Datenmanipulation, DDoS).
  • § 126a gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten (Doxxing).

Ethisches Hacking braucht eine Erlaubnis (Pentesting).

Siehe auch: Pentesting, Doxxing, DDoS, Datenmanipulation